Als in der Corona-Pandemie der Hochschulbetrieb auf Distance Learning umgestellt wurde, kündigte eine Studentin ihr Zimmer im Studierendenheim vorzeitig. Da sie ihre Hochschule ohnehin nicht besuchen konnte, hatte sie keine Verwendung mehr dafür.
Der Betreiber des Studierendenheimes sah diese Kündigung als nicht gerechtfertigt an und forderte eine Weiterzahlung bis Ende des Semesters. Die Studierende wandte sich an die Arbeiterkammer, die den Fall vor den obersten Gerichtshof brachte.
Dieser entschied, dass ein Studierendenheimvertrag wegen Umstellung auf Distance Learning oder anderen wichtigen unverschuldeten Dingen sofort aufgelöst werden kann, und schuf somit auch Rechtsklarheit für andere Studierende.
Hier geht's zum Urteil: https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kuendigung-eines-studentenheimzimmers-waehrend-der-pandemie/